Gedanken eines besorgten Bürgers

Zum Baugebiet an der Segeberger Straße

24.09.23 –

In der letzten Woche erreichte uns die Mail eines besorgten Bürgers, der ganz konkrete Gedanken zu ökonomischen und ökologischen Aspekten eines möglichen Bauvorhabens an der Segeberger Straße äußerte. 

Hier ist unsere Antwort:

Vielen Dank für die Kontaktaufnahme und die Gedanken!

Dass die DEUHAB ein gewinnorientiertes Unternehmen ist, welches am Ende Profite erzielen will, darf man nicht aus den Augen verlieren, da sind wir uns einig. Umso wichtiger ist es, die Vorgaben im Projekt klar und eng zu fixieren.

Im Bebauungsplan werden bereits maßgebliche Vorgaben festgehalten, beispielsweise das Entwässerungskonzept. Bei neuen Bebauungsplänen muss das anfallende Wasser faktisch komplett auf dem Gelände versickert werden (siehe entstehenden Bebauungsplan 67 südlich der Bimöhler Straße).

Neben dem Bebauungsplan gibt es noch mehrere Instrumente, mit welchen die Stadt die Entwicklung im Projekt reglementieren kann und wird.

  • Städtebaulicher Vertrag
  • Durchführungsvertrag

In diesen Verträgen halten Investor und Stadt fest, was wann in welchem Umfang gebaut wird. Hier werden Vorgaben unter anderem zu folgenden Bereichen festgehalten:

  • Anteil sozialer Wohnungsbau
  • Barrierefreiheit
  • Zuwegungen
  • Freizeit- und Grünanlagen (Anlage und Pflege)
  • Energiekonzept (inkl. Ausstattung mit PV-Anlagen)

Um den Investor an die in diesen Verträgen festgehaltenen Vorgaben zu binden ist es üblich, dem Projekt angemessene Bürgschaften zu hinterlegen. Damit hat die Stadt „Rücklagen“ falls es auf Seiten des Investors zu Ausfällen kommt.

Über die groben Inhalte haben sich die vier Fraktionen in Bad Bramstedt bereits im Frühling 2022 abgestimmt. Diese können z.B. auch im Rahmen der Bürgerbeteiligung weiter ausgebaut werden.

Das Vorgehen mit städtebaulichem Vertrag und Durchführungsvertrag ist in Bad Bramstedt nicht neu. Gleiches passiert z.B. auch im noch in Entwicklung befindlichen Bebauungsplangebiet 67, (südlich der Bimöhler Straße), dessen Projektumfang ebenfalls eine erhebliche Größe hat.

Die Zustimmung unserer Fraktion zu dem Projekt (sollte es denn einen Bürgerentscheid geben und dieser positiv ausfallen) ist von der Umsetzung hoher sozialer und ökologischer Standards in den genannten Verträgen abhängig.

Ich hoffe, mit diesen Ausführungen konnte ich auf die Gedanken eingehen. Wir stehen gerne für weitere Fragen auch im persönlichen Gespräch bereit. Besuchen Sie gerne unsere Fraktionssitzung am 2. und 4. Mittwoch im Monat.

 

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